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Steigenden Energiekosten und mögliche Gasengpässe - Auswirkungen auf die Stadt Dortmund / AFBL / keine Drucksache Nr. / 28.07.2022
Bereits jetzt sind die Gaspreise auf den Märkten erheblich gestiegen. Die Bundesnetzagentur prognostiziert erhebliche Preissteigerungen auch für die Endverbraucherinnen und -verbraucher (Verdreifachung ab 2023, Interview des Präsidenten der Bundesnetzagentur mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 14.7.2022) . Gleichzeitig sind aufgrund der politischen Lage Gasengpässe im nächsten Winter nicht ausgeschlossen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat bereits jetzt alle Akteure in Deutschland zum Energiesparen aufgerufen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um schriftliche Beantwortung folgender Fragen gemäß §6 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund (6-Wochen-Frist):
1. Bei welchen Anbietern bezieht die Stadt Dortmund Erdgas für ihre Liegenschaften und welche Preisbindungen laufen mit welcher Frist aus? Sollte die Lieferung ausschließlich über DEW21 erfolgen, bitten wir zusätzlich um Beantwortung der Frage im Blick auf die Lieferanten von DEW21.
2. Welche Ausgaben für Erdgas hatte die Stadt Dortmund im Jahr 2021 und welcher Ansatz ist im Haushalt 2022 enthalten?
3. Welche Mehrbelastungen durch steigende Gaspreise erwartet die Verwaltung bei gleichbleibendem Gasverbrauch jeweils für die Haushalte 2022 und 2023 gegenüber den Ausgaben, die im beschlossenen Haushalt 2022 enthalten sind, vor dem Hintergrund der bestehenden vertraglichen Preisbindungsfristen, der Entwicklung der Marktpreise, der Prognose der Bundesnetzagentur und ggf. bereits kommunizierter Preiserhöhungen? Bei der Prognose kann das Risiko erweiterter Preiserhöhungsmöglichkeiten für die Versorger nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung zunächst außer Betracht gelassen werden, sofern es hier nicht bereits eine Abschätzung gibt.
4. Mit welchen Mehrbelastungen für die Haushalte 2022 und 2023 rechnet die Verwaltung ggf. für die Stromkosten für die städtischen Liegenschaften gegenüber dem Haushaltsansatz 2022, gleichbleibender Verbrauch vorausgesetzt?
5. Welche möglichen Energieeinsparmaßnahmen sieht die Verwaltung beim Erdgasverbrauch, die theoretisch - unabhängig von möglichen Abschaltungen nach den Regeln der Bundesnetzagentur - kurzfristig bis spätestens zum 2. Quartal 2023 wirksam wären, und welche Einsparungen würden sich dadurch jeweils für jede Maßnahme als Anteil am bisherigen Energieverbrauch der städtischen Liegenschaften sowie in Euro für den städtischen Haushalt 2023 ergeben?
6. Welche möglichen Energieeinsparmaßnahmen sieht die Verwaltung beim Stromverbrauch, die theoretisch kurzfristig bis spätestens zum 2. Quartal 2023 wirksam wären, und welche Einsparungen würden sich dadurch jeweils für jede Maßnahme für den städtischen Haushalt 2023 ergeben?
7. Hat die Verwaltung bereits entschieden, welche der bzgl. Fragen 5 und 6 theoretisch möglichen Maßnahmen sie umsetzen oder im Bedarfsfall priorisieren würde?